Honorar

Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und kann bei Privaten Krankenversicherungen wie gewohnt eingereicht werden.

Die Kosten für eine Behandlung werden i.d.R. von den privaten Kranken- und Krankenzusatzversicherungen, im Rahmen des jeweils gewählten Tarifes, erstattet.

Desweiteren erstatten Beihilfestellen (Beamte und Post) anteilig die Kosten.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben keinen Anspruch auf Erstattung, sofern keine „Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen“ besteht und sie müssen somit die Kosten  selbst zahlen.

Sie haben die Möglichkeit, die Kosten für die Behandlung im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als „Aussergewöhnliche Belastung“ geltend zu machen.

Meine Leistungen werden vor der Behandlung mit dem Patienten besprochen. In einem Praxis-Leistungs-Verzeichnis können Sie sich über die jeweiligen Gebührensätzen informieren. Gerne informiere ich Sie auch bei einem telefonischen Vorgespräch.

Seminar Stornierungsbedingungen 14 Tage vorher volle Erstattung 7 Tage vorher 50 % Erstattung unter 7 Tage keine Erstattung der Kurskosten.